Wieviel unternehmerischer Drive darf es sein?

Die Interpellation «Thurmed: Eine Milliarde im Nebel» beklagt ein Zuwenig an Transparenz in der Berichterstattung und ein Zuviel an unternehmerischer Freiheit der thurmed AG als Unternehmen, das zu 100% dem Staat gehört und zur Hauptsache öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Ein permanentes Spannungsfeld im Bestreben, die Bevölkerung medizinisch optimal zu versorgen.

Eines ist gleich zu Beginn festzuhalten: Die Umwandlung der Spitäler in eine Aktiengesellschaft vor rund 22 Jahren hat sich bewährt. Der Kanton Thurgau war der erste Kanton, der diesen Schritt gemacht hat und viele Kantone sind anschliessend gefolgt. Die thurmed AG bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften eine für die Bevölkerung qualitativ hochstehende medizinische Versorgung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Effizienz – eine Thurgauer Erfolgsgeschichte.

Die thurmed AG kann sich gemäss Eigentümerstrategie wirtschaftlich und strategisch entwickeln und ihr Aufgabengebiet erweitern, wenn ein Mehrwert für das Gesundheitswesen entsteht. Eine solche Ausdehnung bedarf der Zustimmung des Regierungsrats. Sollte ein effektives politisches Interesse bestehen, die thurmed AG in ihrer unternehmerischen Freiheit einzuschränken, müsste dies auf dem gesetzgeberischen Weg geschehen. Die EKT AG ist ebenfalls eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons und bezüglich Aufsicht gleich geregelt wie die thurmed AG. Allerdings gibt es zur EKT AG ein eigenes EKT-Gesetz, in dem festgehalten wird, was die Öffentlichkeit erwartet. Ein solches Gesetz zur thurmed AG könnte allfällig wahrgenommenen Nebel lichten.

Die Fraktion der FDP.Die Liberalen ist der Meinung, dass Regierungsrat und thurmed AG das nötige Fingerspitzengefühl für die Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichem Handeln und übergeordneten politischen Interessen zeigen. Um Klarheit zu schaffen, spricht sich die FDP-Fraktion jedoch für eine gesetzliche Regelung in einem thurmed-Gesetz aus.