Transparenz weiterführen

Die Thurgauer Bevölkerung profitiert von verschiedensten Förderbeiträgen an den service public. Mit dem Antrag «Übersicht Subventions-Ausgaben Kanton Thurgau» wünschen sich FDP-Kantonsrätin Cornelia Hasler-Roost und Mitunterzeichnende Transparenz bei regelmässigen jährlichen staatlichen Finanzhilfen ab 50'000 Franken. Die FDP-Fraktion freut sich, dass der Regierungsrat schnell Klarheit geschaffen hat und wünscht sich, dass grössere Förderbeiträge von nun an in den Geschäftsberichten des Kantons Thurgau sichtbar sind.

 

Mit jährlichen Finanzhilfen fördert der Kanton Angebote und Leistungen Dritter, die für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind und die in vielen Fällen ohne staatliche Unterstützung kaum möglich wären. «Es geht uns nicht um inhaltliche Diskussionen und einzelne Beiträge», sagt FDP-Kantonsrätin Cornelia Hasler-Roost. Vielmehr wollen sie und Parteikollegin Cornelia Zecchinel sowie weitere Erstunterzeichnende Transparenz über jährlich wiederkehrende Unterstützungsbeiträge ab einem Betrag von 50'000 Franken.

Antrag ist erledigt – Fortführung gewünscht

Weil der Regierungsrat in seiner Antwort auf den Antrag «Übersicht Subventions-Ausgaben Kanton Thurgau» die in der Staatsrechnung nicht ersichtlichen Förderbeiträge gleich mitgeliefert hat, ist der Vorstoss an sich erledigt und kann abgeschrieben werden. Die FDP-Fraktion freut sich, dass der Regierungsrat unbürokratisch und schnell Klarheit geschaffen hat. Jedoch ist es der FDP wichtig, dass die Übersicht der Förderbeiträge regelmässig in künftigen Geschäftsberichten offengelegt wird. «Wir wollen die Verwaltung nicht unnötig beschäftigen, aber wir wollen unaufgefordert Klarheit über regelmässig gesprochene Finanzhilfen, Darlehen und Bürgschaften ab 50'000 Franken pro Jahr», betont Antragstellerin Cornelia Hasler-Roost. Es reiche nicht, wenn die Beträge im Globalbudget enthalten, aber nicht sichtbar sind. «Die Finanzhilfen müssen vergleichbar sein und deren Entwicklung und Wirksamkeit muss ab und zu überprüft werden können.» Kantonsrätin Cornelia Zecchinel ergänzt: «Die Finanzhilfen sind gut angelegt, die Gesellschaft profitiert.» Für das Jahr 2023 sind gesamthaft rund 70 Millionen für direkte Beiträge budgetiert und per 31. Dezember 2022 rund 210 Millionen Franken Darlehen zu marktüblichen Konditionen aufgelistet. Nicht in der Auflistung enthalten sind Abgeltungen, welche bei der Erfüllung bundesrechtlicher oder kantonaler Pflichten entstehen. Auch Beiträge aus dem Lotteriefonds fehlen in der Aufstellung, weil diese nicht aus kantonalen Steuereinnahmen stammen.


70 Millionen Franken für die Gesellschaft

Der grösste Brocken an Finanzhilfen wird mit 51 Millionen aus dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft, wo der Bahninfrastrukturfonds, die Energieförderung, die Landwirtschaft und die Regionalförderung die grössten Treiber sind, geleistet. Aus dem Departement für Erziehung und Kultur fliessen jährlich 15 Millionen für Stipendien, Weiterbildung wie auch für die Thurgauische Stiftung für Wissenschaft und Forschung bis hin zu einem Unterstützungsbeitrag an das Theater St. Gallen. Im Departement für Justiz und Sicherheit schlagen die Subventionen mit 2.3 Millionen Franken zu Buche. Diese werden für die Integrationsprogramme ausgegeben. Im Departement für Bau und Umwelt fliessen 1.9 Millionen Franken hauptsächlich für raumplanerische Massnahmen und für den Wald. Im Departement für Finanzen und Soziales erreicht nur ein einziger Beitrag die Marke von 50'000 Franken (Unterstützung Pensioniertenvereinigung der kantonalen Verwaltung, der Spital Thurgau und der Lehrkräfte).