Biodiversität lokal fördern und nationale Verbote einhalten

Die Fraktion der FDP Thurgau begrüsst Massnahmen zur lokalen Stärkung der Biodiversität und zur Verhinderung des Insektensterbens. Gleichzeitig findet sie ein kantonales Sonderzüglein beim Verkauf und der Freisetzung von Pflanzen nicht zielführend. Passender sind nationale Regulierungen, da der Pflanzenmarkt nicht an Kantonsgrenzen Halt macht.

Die Sitzung des Grossen Rats vom 26. Februar steht ganz im Zeichen der Artenvielfalt (Biodiversität). Dies als Vorbote der Kantonalen Initiative «Biodiversität», für welche auch die FDP Thurgau Unterschriften gesammelt hat.

Biodiversität bedingt die bewusste Eigenverantwortung eines jeden, nebst kantonalen Auflagen und Fördermassnahmen – denn auf diesem Gebiet unterstützen auch viele kleine Aktionen die Verbesserung der Biodiversität! Hilfreich hierzu ist auch die Bevölkerung über die Wichtigkeit aufzuklären und aufzeigen, dass jeder einzelne seinen Beitrag dazu leisten kann. Beispielsweise vor der eigenen Haustüre durch Optimierung der Artenvielfalt, was auch dem strapazierten Insektenbestand dient.

Auch mit gutem Beispiel geht die grüne Branche im Thurgau voran. Das zeigte die Aktion von Jardin Suisse Thurgau mit den Pflanzenboxen «wilde Blütenpracht» oder das Einhalten der Verbotsliste im Verkauf. Die Fraktion der FDP Thurgau findet diese national festgelegte Verbotsliste passend, zumal sie in absehbarer Zeit verschärft wird und Verkauf und Freisetzung von Pflanzen ein schweizweit integrierter Markt darstellt. Bei landesweit zusammenhängenden Märkten möchte die FDP Thurgau keine Thurgauer Sonderzüge, sondern gleiche Spiesse für alle in der Schweiz Gewerbetreibenden.

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